Seitenbereiche
Inhalt

Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll ab 2021 steigen

Gerüchte um Abschaffung

In letzter Zeit mehrten sich verstärkt Gerüchte um die Abschaffung des seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlages. Diesen Gerüchten erteilte die Regierungskoalition allerdings eine strikte Absage.

Erhöhung der Freigrenze

Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/6382) jüngst mitteilte, soll die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag 2021 angehoben werden (hib-heute im bundestag Nr. 61). Derzeit beträgt diese Freigrenze € 972,00 bei Einzelveranlagung und € 1.994,00 bei Zusammenveranlagung. Ob es zu einer Anhebung der Freigrenze um 30 % oder um 50 % kommt, ist noch offen. Bei einer Anhebung von 30 % werden die jährlichen Steuermindereinnahmen auf € 145 Mio. geschätzt und bei einer Anhebung um 50 % auf € 255 Mio.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Gaildorf finden wir für Sie individuelle Lösungen nach Maß, die bedeutsame steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte erschließen. Natürlich beraten wir dabei auch Mandanten im Umkreis wie z.B.: in Schwäbisch Hall, Crailsheim, Murrhardt oder Gschwend. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Nutzen Sie das unverbindliche Vorteils-Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.